: Studiengebühren in Niedersachsen
Seit dem Wintersemester 2006/2007 erhebt Niedersachsen als erstes Bundesland Studiengebühren für Erstsemester. Ab dem Sommersemester müssen alle Studenten 500 Euro im Halbjahr zahlen, Boykotte sind vielerorts gescheitert. Laut Paragraph 11 des Landes-Hochschulgesetzes sind die Gebühren „einzusetzen, um insbesondere das Betreuungsverhältnis zwischen Studierenden und Lehrenden zu verbessern, zusätzliche Tutorien anzubieten und die Ausstattung der Bibliotheken sowie der Lehr- und Laborräume zu verbessern“. Auch Stipendien sind zulässig, neues Lehrpersonal darf nur „das für die Studiengänge erforderliche Lehrangebot ergänzen oder vertiefen“. ksc