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Archiv-Artikel

Studiengebühren: Kläger gesucht

Bund der Steuerzahler hat verfassungsrechtliche Zweifel und sucht betroffene Studierende für Musterklage

Von sgi

Bremen taz ■ Der Bund der Steuerzahler will gegen die Bremische Studiengebührenverordnung klagen und bietet Studierenden aus Niedersachsen an, sie in einem Musterverfahren zu unterstützen. Das kündigte der Steuerzahlerbund am Freitag in Hannover an.

Gegen das Bremer Modell gebe es verfassungsrechtliche Bedenken, erklärte der Bund in einer Pressemitteilung. Obwohl sogar das Innenressort als auch das Justizressort intern eben diese Bedenken angemeldet hatten, wurde das Studienkontengesetz in der vorvergangenen Woche in der Bürgerschaft verabschiedet (taz berichtete).

Demnach sollen vom Wintersemester 2006 an alle Studierenden ohne Wohnsitz in Bremen vom dritten Semester an eine Studiengebühr in Höhe von 500 Euro zahlen, für Studis mit Wohnsitz in der Hansestadt bleibt das Erst-Studium bis zum 14. Semester gebührenfrei.

Das lasse sich weder mit dem Gleichheitsgrundsatz des Artikel 3 noch mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit in Artikel 12 des Grundgesetzes vereinbaren, so der Bund der Steuerzahler. Er will die Regelung in einem Musterverfahren vor dem Verwaltungsgericht Bremen überprüfen lassen und stützt sich dabei auf die verfassungsrechtlichen Bedenken des Hamburger Verwaltungsgerichts gegen die Landeskinderklausel.

Der Bund der Steuerzahler Niedersachsen-Bremen ruft betroffene Studierende auf, sich zu melden. Aus den Zuschriften werde man einen Fall auswählen, der als Musterverfahren geführt werden soll.

Auch der AStA der Bremer Universität hatte für den Fall, dass das Landeskindermodell verabschiedet werden sollte, angekündigt, gerichtlich gegen das Gesetz vorzugehen. Noch habe man nichts derartiges in die Wege geleitet, erklärte jetzt Lea Voigt vom AStA der Universität, fügte aber hinzu: „Wir werden alle rechtlichen Schritte versuchen.“ sgi

Mehr Infos beim Bund der Steuerzahler ☎ 0511/85 10 16