: Studie über Anwälte im NS
Eine Studie „Berliner Rechtsanwälte während des Nationalsozialismus“ belegt nach Angaben des Vorsitzenden des Berliner Anwaltsvereins, Uwe Kärgel, eine aktive Rolle der Juristen bei der Verfolgung ihrer Kollegen. „Die große Mehrheit der Anwaltschaft hat damals versagt“, sagte Kärgel dem Focus. Statt ihre jüdischen Kollegen vor dem Terror zu schützen, hätten „viele aus Hass und Konkurrenzneid daran mitgewirkt“. 54 Prozent der 1933 in der Reichshauptstadt zugelassenen 3.400 Anwälte waren Juden. Sie wurden aus den Gerichten getrieben oder ermordet. „Ich befürchte, dass nicht wenige Berliner Kanzleien Wurzeln in Sozietäten haben, die damals nicht gerade Vorbilder waren“, sagte Kärgel. TAZ
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