Streitpunkt Kinderpornographie: Die Lücken des Netzsperren-Gesetzes

Ex-Bundesverfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem hat starke Bedenken gegen das Netzsperren-Gesetz. Der Bund habe dafür einfach keine Gesetzgebungskompetenz.

Wolfgang Hoffmann-Riem (r) gehört zu den profiliertesten Medienrechtlern Deutschlands. Bild: ap

Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem hat beim Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet verfassungsrechtliche Bedenken. In einem Beitrag des ZDF-Kulturmagazins "Aspekte", das am 31. Juli ab 22.30 Uhr läuft, sagt Hoffmann-Riem laut ZDF-Angaben, Kinderpornographie sei schändlich, und er halte es für richtig, dass der Gesetzgeber dagegen vorgehe. Dabei müsse sich dieser aber an rechtsstaatliche Grenzen halten.

Mit dem Gesetz zur Kinderpornografie-Bekämpfung im Internet habe der Bund aber ein Gesetz erlassen, für das er gar keine Kompetenz habe. Denn hierbei gehe es um Straftatverhütung - aber auch auf die "Einwirkung auf die Inhalte von Medienangeboten".

Für beide Bereiche seien in Deutschland aber die Länder und nicht die Bundesregierung zuständig. Wenn der Bund aber gar nicht die Gesetzgebungskompetenz habe, dürfe er nach dem Grundgesetz auch nicht das Bundeskriminalamt als Bundesoberbehörde zur Ausführung dieses Gesetzes einschalten, so Hoffmann-Riem.

Der 69-jährige liberale Jurist war von 1999 bis 2008 Richter im Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts und unter anderem für Rundfunk- und Pressefreiheit, das allgemeine Persönlichkeitsrecht und Datenschutz zuständig. Er gilt als einer der profiliertesten Medienrechtler und wurde vor allem durch die von ihm geprägten Entscheidungen zur Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit und zum Großen Lauschangriff bekannt.

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