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Streit um Windkraft

■ Gericht: Anlagen stören das Landschaftsbild

Ein Landwirt im ostfriesischen Landschaftspolder (Kreis Leer) darf keine Windenergie- Anlage bauen, obwohl ein Nachbar in nur 400 Metern Entfernung bereits eine ähnliche Anlage betreibt. Das hat am Donnerstag abend das Verwaltungsgericht Oldenburg im Anschluß an einen Ortstermin in dem kleinen Ort nahe der niederländischen Grenze entschieden. Bauer Hartmut Rebuschat will hat den Gang zum Oberverwaltungsgericht nach Lüneburg angekündigt.

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, daß durch die Windenergie-Anlage das Landschaftsbild beeinträchtigt werde. Ähnlich hatte bereits der Landkreis Leer die Ablehnung des Bauantrags 1992 begründet. Auch der Widerspruch des Landwirts stieß bei der Bezirksregierung Weser-Ems in Oldenburg auf taube Ohren.

Das Gericht wies am Donnerstag jedoch zusätzlich auf die Antragsflut beim Landkreis Leer hin. So liegen dort 61 Anträge für 165 Windenergieanlagen vor, die zu einem Planungsdruck geführt hätten. dpa

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