Streit um Welfenschatz: Kein Fall von Rückgabe
Preußenstiftung beantragt vor US-Gericht, die Klage von Erben jüdischer Kunsthändler abzuweisen: Der Schatz sei weder NS-Raubkunst noch ein Restitutionsfall.
Der Welfenschatz soll den Museen am Kulturforum erhalten bleiben und nicht in Umzugskisten verpackt werden. Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) hat am Wochenende vor einem US-Bezirksgericht in Washington D.C. Einspruch gegen die geforderte Herausgabe der mittelalterlichen Goldschmiedekunst eingelegt – und die „Abweisung“ der Klage von Erben der früheren jüdisch-deutschen Kunsthändler aus Frankfurt am Main beantragt.
Außerdem, erklärte SPK-Sprecher Ingolf Kern, habe die SPK im Widerspruch dargelegt, dass aus ihrer Sicht ein US-Gericht in der Sache gar nicht zuständig sei. Seit 2008 gibt es Streit zwischen der Stiftung und den Nachfahren um den einst über 80-teiligen legendären Braunschweiger Domschatz. Dieser war nach der Reformation erst vom Welfenhaus, 1929 dann von dem Frankfurter Kunsthändler-Konsortium und 1935 von den Preußischen Museen erworben worden.
Nach Ansicht von Hermann Parzinger, Präsident der Stiftung, ist der Vorwurf der US-amerikanischen Kläger, der Welfenschatz sei von den Nazis unrechtmäßig erworben worden, falsch. „Im Falle des Welfenschatzes sind wir nach intensiven Recherchen zu der Auffassung gekommen, dass es sich nicht um NS-Raubkunst handelt und eine Restitution nicht angemessen wäre“, so Parzinger.
Der SPK-Chef erinnerte daran, dass die Stiftung mit Unterstützung von Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) den Fall der sogenannten Limbach-Kommission – benannt nach der Vorsitzenden Jutta Limbach – zur Klärung der Rechte vorgelegt hatte. Die Kommission habe nach intensiver Beratung gegen eine Herausgabe votiert. Grundsätzlich, betonte der Präsident, bekenne sich die Stiftung aber „klar und deutlich“ zur Rückgabe von NS-Raubkunst.
Gerichte oft für Kläger
Was in diesem Fall knifflig ist: Die Erben Alan Philipp und Gerald Stiebel, die im Februar 2015 auf Herausgabe vor dem Washingtoner Gericht geklagt hatten, sprechen von einem Restitutionsfall. Ihrer Auffassung nach war der Verkauf des Welfenschatzes im Jahr 1935 durch das jüdische Konsortium für 4,25 Millionen Mark an die Museen im Kontext der NS-Kunstpolitik und unter Zwang erfolgt.
Die Stiftung hält dem entgegen, dass die Händler ab 1929 rund 40 Stücke des Reliquienschatzes veräußerten und 1931 mit der Deutschen Bank als Vertreter der preußischen Museen über den Rest verhandelten und den Preis gültig festlegten – der so auch 1935 bezahlt worden sei.
Markus Stötzel, deutscher Rechtsanwalt, der die US-Kläger vertritt, zeigte sich nach Medienberichten vom Widerspruch der SPK nicht überrascht. Es handele sich um eine gängige Klageerwiderung. Trotzdem forderte er die Stiftung auf, im Dialog mit der Klägerseite „nach Möglichkeiten für eine Lösung zu suchen“. Was sicher ausgelotet werden sollte, haben doch Gerichte oft, wie im Falle der DHM-Plakatsammlung Sachs, sich für die Kläger ausgesprochen.
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