: Streit um „Opus Pistorum“
Karlsruhe (dpa) - Der Streit um Henry Millers „Opus Pistorum“ geht weiter. Gestern sprach zwar der Bundesgerichtshof in Karlsruhe den Geschäftsführer eines Bücherbundes, der das umstrittene Werk verbreitet hatte, frei - aber nur, weil ihm nicht nachgewiesen werden konnte, daß er gegen das Strafgesetz verstoßen habe. Ob das Buch nun pornographisch sei oder nicht, wollte das Gericht nicht entscheiden. Ein Kunstwerk könne gleichzeitig Pornographie sein; dann müsse im Einzelfall entschieden werden, ob Jugendschutz oder Kunstfreiheit Vorrang hätte. Nur sei diese Entscheidung nicht Aufgabe des Bundesgerichtshofs.
(Az.: 1 StR 477/89 vom 21.6.1990)
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