Streit um Lärmpegel: Eiertanz um Freiluft-Partys
Bremens Innenressort arbeitet an einem Konzept für Freiluft-Partys. Die Beiräte stellen auf stur, die Veranstalter sind skeptisch – ein schwieriges Experiment.
BREMEN taz | Pünktlich zu Beginn der Freiluft-Party-Saison will das Innenressort den Fuß von der Spaßbremse nehmen: Ein Konzept ist in Arbeit, das ermöglicht, spontane Partys ohne viel Bürokratie anzukündigen und dafür an festgelegten Orten draußen feiern zu können – ein Eiertanz zwischen Vorschriften und spontaner guter Laune, zwischen AnwohnerInnen und Party-Volk. Wenn es klappt, wäre Bremen Vorreiter.
Doch jetzt melden sich die Beiräte und haben Katerstimmung: Sie seien nicht gefragt worden, der Lärm vor ihrer Haustür komme nicht in Frage. Eine Situation, in der das Innenressort in eine ungewöhnliche Rolle schlüpft und für das Recht zu feiern kämpft.
Geboren wurde die Idee für ein Party-Konzept, nachdem im letzten Sommer der Streit um die Freiluft-Feten lauter wurde. An einem Wochenende löste die Polizei gleich drei davon auf. Von „illegalen Partys“ redeten die einen, richtiggehend auf der Jagd soll die Polizei gewesen sein, hieß es von den anderen.
Dass die Ordnungshüter an Wochenenden eigentlich Besseres zu tun haben, sieht auch Innensenator Ulrich Mäurer (SPD). „Wir wollen es schlanker angehen“, sagt seine Sprecherin Rose Geerds-Schiffler.
Nach einer Anfrage und Verhandlung in der Deputation sind nun vier Gebiete im Gespräch, auf denen das Feiern möglich sein soll: Im Bremer Industrie-Park, im Gewerbegebiete Hansalinie, auf dem Güterverkehrszentrum und im Sondervermögen Überseestadt – alles Flächen der Wirtschaftsförderung.
„Dafür wird es unbürokratische Verfahrensform geben“, so Schiffler. Zwei Tage vorher soll sich ein Ansprechpartner an zentraler Stelle melden können und für die Polizei erreichbar bleiben. Begrenzt sind Feiern für maximal 100 Personen, sie dürfen nicht öffentlich beworben werden und der Müll muss später beseitigt werden. Dafür hält die Polizei sich zurück – eine Regulierung zur Deregulierung.
Das Konzept ist weit entfernt von der ursprünglichen Forderung der freien Feier-Szene: Dass die Stadt allen gehöre und es nicht verboten sein dürfe, auf freien Flächen zu tanzen. Nun also: Feiern mit Ankündigung. In der Szene ist man skeptisch: „Wo ist da die Spontanität?“, sagt Lisa Ringen. Die 31-Jährige war schon oft auf solchen Feten. Sie hat einige Auflösungen erlebt, „viele willkürlich“, sagt sie und befürchtet, dass Partys, die sich nicht an die neuen Regeln halten besonders verfolgt würden.
20 bis 30 private Kollektive machen solche Feiern in Bremen, immer wieder beteuern sie, dass sie den Müll wegräumen und weit weg von Wohngebieten loslegen würden. Nicht alle sehen ein, sich anzumelden. Der Versuch, spontane Freiluft-Partys öffentlich zu verwalten, ist schwierig. „Eine optimale Lösung wird es nicht geben“, sagt dazu SPD-Innenpolitiker Sükrü Senkal. Er spricht von einer „Pilotphase“ bis Herbst 2015, wünscht sich eine Sensibilisierung, die Verständnis weckt auf allen Seiten.
Das große Kennenlernen aber wird schwierig – aktuell wohl vor allem bei den Beiräten: Vor ein paar Tagen warb nun Holger Münch, Staatsrat für Inneres, in einem Brief an die betroffenen Beiräte um Toleranz: Er möchte „herzlich um Verständnis für die jungen Leute bitten“, heißt es in dem Schreiben. Die Vorbehalte der Bevölkerung seien ihm bewusst. Aber: Es gebe „für alle erkennbar einen Unterschied zwischen einer professionellen Großveranstaltung in der Stadt und einer privaten Party“.
Zumindest Walles Beiratssprecher Wolfgang Golinski stellt auf stur: „Das kommt nicht in die Tüte“, sagt er. Er fürchtet den Lärm, den Müll, den Trubel für die Anwohner. Geeignete Flächen in der Überseestadt oder anderswo fallen ihm nicht ein. „Da wüsste ich jetzt keine“, sagt er.
Entsprechend unkreativ zeigte sich bislang auch das Bau- und Umweltressort: Nach geeigneten öffentlichen Grundstücken für private Partys hatte die SPD-Fraktion gefragt.
Es habe „umfangreiche Prüfungen“ gegeben, hieß es Mitte März. Und: „Im Ergebnis sind dabei keine dem Gemeingebrauch gewidmeten Flächen (öffentliche Straßen, Wege, Plätze oder öffentliche Grünanlagen) als geeignet angesehen worden.“ Wohlgemerkt: in ganz Bremen nicht.
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