Streit um Fahrservice-App „Uber“: Nicht einsteigen
Die Taxibranche fordert im Streit um Apps wie Uber von den Verkehrsministern Unterstützung. In Berlin bleibt das Angebot nach einem Gerichtsurteil verboten.
FRANKFURT/BERLIN dpa | Das Taxigewerbe will den Streit um den Fahrdienstanbieter Uber nun auch vor die Verkehrsministerkonferenz der Länder tragen. Der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband BZP fordert von der in der kommenden Woche in Kiel tagenden Konferenz ein konsequentes Vorgehen gegen ihrer Meinung nach illegal aktive Privatfahrer. In einem öffentlichen Brief an die Konferenz verlangte der Verband am Freitag ein striktes Verbot solcher Angebote und eine Überprüfung der Fahrer durch Ordnungsbehörden.
Angebote wie die von Uber setzten „ungeachtet aller gesetzlichen Vorgaben Privatfahrer zur Personenbeförderung ein“, heißt es in dem Schreiben. Daraus resultiere ein „ungebremster, gefährlicher Wildwuchs“. Sie gefährdeten die Sicherheit der Fahrgäste und förderten Schwarzarbeit, schreibt Verbands-Präsident Michael Müller in dem offenen Brief.
Uber betreibt eine Smartphone-App zur Vermittlung von Fahrdiensten und rekrutiert für seinen Dienst UberPop auch private Fahrer, die hierzulande keine Konzession nach dem Personenbeförderungsgesetz besitzen. Die bräuchten sie aber auch gar nicht, ist Uber überzeugt. „Über UberPOP vermittelte Fahrten fallen unserer Überzeugung nach unter eine Ausnahmeregelung des Personenbeförderungsgesetzes - genauso wie das bei Mitfahrzentralen der Fall ist“, betont das Unternehmen.
Das sieht die Taxibranche ganz anders und prangert eine dadurch entstehende Wettbewerbsverzerrung an. Zuletzt waren private Taxi-Unternehmer gegen einzelne Uber-Fahrer vor Gericht gezogen und erwirkten in zwei Fällen vor dem Frankfurter Landgericht erfolgreich einstweilige Verfügungen, die ihnen die Beförderung von UberPop-Kunden untersagen.
Uber bleibt in Berlin verboten
Eine einstweilige Verfügung gegen das kalifornische Unternehmen Uber selbst war vom Landgericht Frankfurt, ebenfalls aus formalen Gründen wieder ausgesetzt worden. Das Gericht sah keine Gründe für ein Eilverfahren gegeben, betonte allerdings die Rechtswidrigkeit des Uber-Dienstes. In Berlin lehnte das Landgericht einen weiteren Antrag auf ein Verbot im Eilverfahren aus den gleichen Gründen ab.
Dagegen bestätigte das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren das vom Senat zuvor verhängte Verbot. Damit blieben sowohl die Dienste UberPop als auch der Limousinenservice UberBlack in der Hauptstadt verboten. In den meisten Fällen hatte sich die Kritik an der UberPop-App mit den privaten Fahrern entzündet. UberBlack verstoße aber gegen die Rückkehrpflicht von Funkmietwagen an den Betriebssitz, urteilten die Richter.
Ein entscheidender Punkt bei der Klärung des Streits um UberPop dürfte sein, ob der von den Fahrgästen eingeforderte Preis durch Uber die Betriebskosten der Fahrt übersteigt oder nicht. Davon ist mit abhängig, ob das Angebot gegen geltendes Recht verstößt. Nach Angaben von Uber selbst übersteigt er sie nicht. Das Unternehmen wirbt allerdings Fahrer mit dem Versprechen an, rund 100 Euro am Tag mit dem eigenen Pkw verdienen zu können.
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