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Streit um Bewag vor Gericht

Im Konflikt um den Einstieg der Hamburgischen Electricitäts-Werke (HEW) bei der Berliner Bewag schlägt in dieser Woche die Stunde der Juristen. Vor der 13. Kammer des Berliner Landgerichts wird am Donnerstag darüber gestritten, ob die vom Land Berlin gegen die E.ON Energie AG (München) erwirkte einstweilige Verfügung gegen die Veräußerung ihres Bewag-Pakets weiterhin Bestand hat. Der Senat besteht darauf, dass er nach dem Privatisierungsvertrag von 1997 einer Übertragung der E.ON-Anteile an HEW zustimmen muss. E.ON hält dies nicht für erforderlich. DPA

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