Streit über Logo auf Mitteilungen: IG Metall dominiert Betriebsrat
Das Arbeitsgericht will das nicht dulden. Das Metaller-Logo auf der Betriebsratspost soll weg.
DARMSTADT taz Man muss sich ernsthaft Sorgen um das Demokratieverständnis der IG Metall im Allgemeinen und des Opel-Gesamtbetriebsratsvorsitzenden Klaus Franz (IG Metall) im Besonderen machen. In einem Anhörungsverfahren vor dem Arbeitsgericht Darmstadt hielt Franz eisern an einer seltsamen Auffassung fest: dass der von der IG Metall dominierte Betriebsrat das Recht habe, auf seinen Mitteilungen einfach das Logo "IG Metall" zu drucken. Dabei sitzen in diesem Betriebsrat längst auch Arbeitnehmervertreter anderer Listen wie etwa der christlichen Metallgewerkschaft (CGM) und der Unabhängigen Betriebsgruppe Opel (AUB).
Deren Betriebsratsmitglied Eugen Kahl hatte jetzt gegen die ganz offenbar auch von der Unternehmensführung schon länger mitgetragene Praxis geklagt. Der Betriebsrat sei schließlich ein Kollegialgremium und gehöre nicht der IG Metall, so die Argumentation Kahls. Durch den Aufdruck ihres Logos auf den Publikationen des eigentlich zur Neutralität verpflichteten Betriebsrates suggeriere die Gewerkschaft den Werksangehörigen fälschlicherweise, dass der Betriebsrat ausschließlich aus Mitgliedern der IG Metall bestehe.
Dies sah die Richterin genauso. Der Betriebsrat könne nicht einfach unter "falscher Flagge" segeln. "Der Betriebsrat ist der Betriebsrat ist der Betriebsrat - und nicht die IG Metall", so Merté bestimmt. Da sei Allgemein- und vielleicht auch Betriebsverfassungsrecht tangiert. Möglicherweise werde auch der Artikel 9 Grundgesetz verletzt, sagte die erfahrene Arbeitsrichterin. Darin geht es um die "negative Koalitionsfreiheit". Kahl und andere nicht der IG Metall angehörende Betriebsräte würden durch das Logo der IG Metall nämlich gegen ihren Willen von der IG Metall mit vereinnahmt - obgleich sie dieser Gewerkschaft überhaupt nicht angehörten. Der Betriebsrat, so die Richterin dann noch einmal in aller Deutlichkeit, habe die Interessen der Gesamtheit der Arbeitnehmer zu vertreten, "und nicht nur die der Mitglieder der IG Metall dort".
Ein Einsehen gab es nicht. Franz sprach mit hochrotem Kopf von "schwer erträglicher Prozesshanselei". Kahl monierte danach, dass Mitglieder der IG Metall im Betriebsratswahlkampf "sogar unsere Plakate abgerissen haben". Es wurde laut vor Gericht - und die Sache dann auf den 8. April vertagt. Im Beisein von Zeugen nannte Klaus Franz, der auch Vorsitzender des Europäischen Arbeitnehmerforums von GM ist, seinen Kontrahenten Kahl dann noch "Drecksack!". Kahl erstattete umgehend Anzeige.
Fragt sich nur, warum sich das Unternehmen Opel und auch der hessische Arbeitgeberverband Metall hinter die IG Metall und den Gesamtbetriebsratsvorsitzenden Franz stellen und sogar anwaltliche Prozesshilfe leisten. Eugen Kahl hat da eine Vermutung: "Gute Freunde stehen halt zusammen. Franz hat doch für die Arbeitgeber den massivsten Arbeitsplatzabbau in der Geschichte von Opel geräuschlos durchgezogen."
DARMSTADT taz Man muss sich ernsthaft Sorgen um das Demokratieverständnis der IG Metall im Allgemeinen und des Opel-Gesamtbetriebsratsvorsitzenden Klaus Franz (IG Metall) im Besonderen machen. In einem Anhörungsverfahren vor dem Arbeitsgericht Darmstadt hielt Franz eisern an einer seltsamen Auffassung fest: dass der von der IG Metall dominierte Betriebsrat das Recht habe, auf seinen Mitteilungen einfach das Logo "IG Metall" zu drucken. Dabei sitzen in diesem Betriebsrat längst auch Arbeitnehmervertreter anderer Listen wie etwa der christlichen Metallgewerkschaft (CGM) und der Unabhängigen Betriebsgruppe Opel (AUB).
Deren Betriebsratsmitglied Eugen Kahl hatte jetzt gegen die ganz offenbar auch von der Unternehmensführung schon länger mitgetragene Praxis geklagt. Der Betriebsrat sei schließlich ein Kollegialgremium und gehöre nicht der IG Metall, so die Argumentation des Arbeitsrichters Kahl. Durch den Aufdruck ihres Logos auf den Publikationen des eigentlich zur Neutralität verpflichteten Betriebsrates suggeriere die Gewerkschaft den Werksangehörigen fälschlicherweise, dass der Betriebsrat ausschließlich aus Mitgliedern der IG Metall bestehe.
Dies sah die Richterin genauso. Der Betriebsrat könne nicht einfach unter "falscher Flagge" segeln. "Der Betriebsrat ist der Betriebsrat ist der Betriebsrat - und nicht die IG Metall", so Merté bestimmt. Da sei Allgemein- und vielleicht auch Betriebsverfassungsrecht tangiert. Möglicherweise werde auch der Artikel 9 Grundgesetz verletzt, sagte die erfahrene Arbeitsrichterin. Darin geht es um die "negative Koalitionsfreiheit". Kahl und andere nicht der IG Metall angehörende Betriebsräte würden durch das Logo der IG Metall nämlich gegen ihren Willen von der IG Metall mit vereinnahmt - obgleich sie dieser Gewerkschaft überhaupt nicht angehörten. Der Betriebsrat, so die Richterin dann noch einmal in aller Deutlichkeit, habe die Interessen der Gesamtheit der Arbeitnehmer zu vertreten, "und nicht nur die der Mitglieder der IG Metall dort".
Ein Einsehen gab es nicht. Franz sprach mit hochrotem Kopf von "schwer erträglicher Prozesshanselei". Kahl monierte danach, dass Mitglieder der IG Metall im Betriebsratswahlkampf "sogar unsere Plakate abgerissen haben". Es wurde laut vor Gericht - und die Sache dann auf den 8. April vertagt. Im Beisein von Zeugen nannte Klaus Franz, der auch Vorsitzender des Europäischen Arbeitnehmerforums von GM ist, seinen Kontrahenten Kahl dann noch "Drecksack!". Kahl erstattete umgehend Anzeige.
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KLAUS-PETER KLINGELSCHMITT
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