Streit der Woche: Lohnt Protest gegen die GEZ?
Ab Januar 2013 braucht die GEZ nicht mehr zu schnüffeln. Dann müssen alle zahlen – auch wenn sie keinen Fernseher haben. Gut so?
Es ist beschlossene Sache. Ab Januar 2013 muss jeder Haushalt für öffentlich-rechtliche Rundfunkangebote zahlen – unabhängig davon, ob ein Fernseher, Computer oder ein Radio vorhanden ist. Zuerst unterzeichneten die Ministerpräsidenten der Länder, dann wurde der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag im Jahr 2011 von den Länderparlamenten verabschiedet. Dennoch regt sich Widerstand in der Bevölkerung.
Das neue Beitragsmodell ist ein Nachfolgemodell der GEZ. Die alte Rundfunkgebühr, die geräteabhängig ermittelt wurde, wird abgelöst durch einen neuen Rundfunkbeitrag, der für alle Privathaushalte gilt. Auch für Betriebsstätten werden künftig je nach Zahl der Beschäftigten gestaffelte Gebühren fällig. Eine Befreiung von der Beitragspflicht aus sozialen Gründen ist weiterhin möglich.
Das neue Modell soll gerechter sein und die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sicher stellen. Aber nicht alle scheinen zufrieden zu sein. Laut dem Nachrichtenmagazin Der Spiegel gingen gegen die Haushaltsabgabe bei den Petitionsausschüssen der Landtage bislang etwa 800 Beschwerden ein. Am stärksten sei der Protest in Berlin und Brandenburg.
Auch der Passauer Jurist Ermano Geuer ist entschlossen, sich zu wehren. Mit einer sogenannten Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof will er die Neuregelung stoppen. Der wissenschaftliche Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht der Universität Passau sieht darin eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes der Bayerischen Verfassung. Die Popularklage ist eine bayerische Sonderform. Jeder Bürger kann sie einreichen, ohne von dem Sachverhalt unmittelbar betroffen zu sein.
Sollte Geuer Recht bekommen, würde sich dies nur auf Bayern beziehen. Das Bundesland wäre angehalten, den Vertrag den Feststellungen des Gerichts entsprechend anzupassen. Geuer ist sich jedoch sicher: „Das würde auf Deutschland ausstrahlen.“
Den kompletten Streit der Woche lesen Sie in der sonntaz vom 20./21. Oktober 2012. Am Kiosk, eKiosk oder gleich im Wochenendabo. Und für Fans und Freunde: facebook.com/sonntaz.
Martin Stadelmaier (SPD), der Chef der Mainzer Staatskanzlei, in der die Rundfunkkommission der Länder angesiedelt ist, rechnet hingegen fest damit, dass Geuers Klage scheitern wird. Das neue Beitragsmodell sei in einem zehnjährigen Prozess juristisch sorgfältig abgewogen worden.
„Insgesamt ist das neue Modell viel gerechter“, sagt er der Ńachrichenagentur dpa. Stadelmaier räumt jedoch ein, dass es ein Gebührenmodell ganz ohne Ungerechtigkeiten nicht geben könne. Bundesweit müssten schätzungsweise rund 600.000 Radiohörer ohne Fernseher künftig mehr Geld zahlen. „Aber wie viele davon nutzen dann nicht zusätzlich doch mit Computern und Smartphones den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?“ fragt er.
Zudem sieht er einen weiteren Vorteil: „Außerdem muss die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) nicht mehr hinter der Haustür nach Schwarzsehern schnüffeln.“ Das wichtigste Motiv für die Umstellung sei der Bevölkerungsrückgang, argumentiert Stadelmaier. Ohne den neuen Beitrag würde der öffentlich-rechtliche Rundfunk bis 2020 aufgrund der demografischen Entwicklung etwa eine Milliarde Euro an Einnahmen verlieren.
Für die einen ist es eine Frage der Moral, dass alle einen Beitrag zahlen. Sie möchten, dass unabhängiger Qualitätsjournalismus eine Zukunft hat, sie halten fest am Gedanken der Solidarität. Andere fragen sich einfach, warum Menschen zahlen sollten, die keinen Fernseher haben? Sie sehen darin nur eine ungerechte Abzocke und unnötige Gleichmacherei. Wieder andere haben Bedenken beim Datenschutz.
Soll man sich gegen den neuen GEZ-Beitrag wehren?
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