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Strafgerichtshof bestätigt FreilassungÄngste der FDLR-Opfer ignoriert

Der Internationale Strafgerichtshof lehnt einen Einspruch gegen die Freilassung des ruandischen FDLR-Führers Mbarushimana ab. Opfer äußerten ihre Sorge um Zeugen.

Beweise unzureichend: Callixte Mbarushimana hinter seinen Anwälten beim Vorverfahren. Bild: reuters

BERLIN taz | Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag bleibt dabei: Callixte Mbarushimana, Exekutivsekretär der im Kongo kämpfenden ruandischen Hutu-Miliz FDLR (Demokratische Kräfte zur Befreiung Ruandas), kommt frei.

Die 1. Vorverfahrenskammer lehnte am Montag einen Einspruch der Anklagebehörde gegen seine Freilassung ab, nachdem sie am Freitag die Klage gegen den Ruander wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit niedergeschlagen und den Haftbefehl gegen ihn außer Kraft gesetzt hatte.

Die Anklagebehörde von Chefankläger Luis Moreno-Ocampo hatte Berufung angekündigt und gefordert, solange solle Mbarushimana in Gewahrsam bleiben beziehungsweise höchstens unter Auflagen in die Niederlande entlassen werden. Auch dies lehnte die Kammer ab - diesmal einstimmig, nachdem der ursprüngliche Beschluss vom Freitag gegen das Minderheitsvotum der Vorsitzenden Richterin gefallen war.

Vergeblich hatten Vertreter von FDLR-Opfern im Osten der Demokratischen Republik Kongo am Sonntag das Weltgericht aufgefordert, von einer Freilassung des Milizenchefs abzusehen. "Solange noch die Möglichkeit besteht, den inkriminierten Beschluss per Berufung zu kassieren, wird die einfache Freilassung des Verdächtigen ihm erlauben, Opfer und potentielle Zeugen einzuschüchtern und zu eliminieren, um seine weitere Verfolgung vor Gericht zu verhindern", schrieb Anwältin Ghislain Mabanga in Vertretung von 95 Opfern.

Die Kammer nahm diese Stellungnahme zwar "zur Kenntnis", befand aber, die Anklagebehörde habe in ihrem Antrag lediglich Nachteile ihr selbst gegenüber angeführt. Über eine Aussetzung der Niederschlagung der Klage gegen Mbarushimana habe außerdem eine Berufungskammer zu entscheiden. Die Vorverfahrenskammer hingegen könne ihren Beschluss nicht zurücknehmen.

Mbarushimana muss nun ein Land finden, das ihn aufnimmt. Bis zu seiner Festnahme 2010 lebte er in Paris und ersetzte dort den seit 2009 in Deutschland inhaftierten FDLR-Präsidenten Ignace Murwanashyaka als öffentliches Gesicht der Miliz in Europa. Seiner Verteidigung zufolge genießt Mbarushimana in Frankreich einen gültigen Aufenthaltsstatus sowie politisches Asyl.

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2 Kommentare

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  • M
    Magy

    Ängste der FDLR-Opfer ignoriert.

     

    Ja wer redet von den Ängsten dem Leid der Bevölkerung, von den Vergewaltigungen, den Plünderungen, Vertreibungen, den Flüchtlingen die alles verloren haben und dennoch in den deutschen Medien alles tot geschwiegen wird, nur ein paar Zeitungen berichten von den Gräueltaten.

     

    Ich kann es nicht nachvollziehen, das man solche Monster frei lässt. Da kommen Zweifel an Recht und Gerechtigkeit auf. Wofür hat man die Strafgerichtshöfe denn ? So ein Monster hat jedes Menschenrecht verspielt, er hat die Menschenrechte, Menschenwürde und nicht mal Menschenleben der Bevölkerung geachtet, warum werden solche mit Samthandschuhen angefasst Wenn er hier kein gerechtes Urteil erfährt, die Bevölkerung wird das erledigen, wenn man ihn endlich aus Frankreich abschieben würde. Wozu das Theater mit polizeilicher Aufsicht, kostet den Steuerzahlern in Frankreich ihr schwer verdientes Geld.

  • S
    sonja

    Was soll mensch dazu sagen? "da stehst du machtlos Visavis"

    es tut einfach weh, ein solcher Skandal.