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Strafe für Schläge

Die Mißhandlung der 15jährigen Tochter seiner Lebensgefährtin brachte einem 37jährigen Arbeiter eine Bewährungsstrafe von zwölf Monaten ein. Das Schöffengericht Tiergarten konnte den Angeklagten aufgrund hochgradiger Trunkenheit nur wegen vorsätzlichen Vollrauschs verurteilen. In der Lichtenberger Wohnung hatte der aus einem Rausch Erwachende am 9. Oktober 1992 aus nichtigem Anlaß seine 35jährige Lebensgefährtin und deren Tochter gezwungen, vor ihm auf die Knie zu fallen. Den Wehrlosen schlug er fünfzehn Minuten lang mit Faust und flacher Hand ins Gesicht und auf den Nacken. Das Mädchen erlitt eine Nasenbein- und Oberkieferprellung sowie Hämatome an den Lippen.

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