: Stichwort: Echte Naturkosmetik
Der Begriff „Naturkosmetik“ ist rechtlich nicht geschützt. Um Transparenz zu schaffen, gründete der Bundesverband Deutscher Industrie- und Handelsunternehmen für Arzneimittel, Reformwaren und Körperpflegemittel (BDIH) 1996 die Arbeitsgruppe Naturkosmetik, die natürliche Produkte zertifiziert. Etwa 30 Firmen haben sich bislang dem Siegel „Kontrollierte Naturkosmetik“ angeschlossen. Ein weiteres Label für Naturkosmetik vergeben die Neuform-Vertragswarenhersteller der Reformhäuser – das „Drei-Häuser-Logo“. Beide Prüfsiegel legen Mindeststandards für Naturkosmetik fest, deren Einhaltung unabhängige Institute kontrollieren. Die Richtlinien regeln jeweils die Produktion der Rohstoffe sowie die Qualität der Waren. Sie legen fest, dass die pflanzlichen Rohstoffe möglichst aus kontrolliert biologischem Abbau oder aus kontrolliert biologischen Wildsammlungen stammen sollen. Zudem klären sie etwa über den Einsatz von Konservierungsstoffen, Emulgatoren und Farbstoffen auf. Neben einer umwelt- und ressourcenschonenden Herstellung schreiben die Kriterien auch den sparsamen Einsatz von Verpackungsmaterialien vor. In der Frage von Tierversuchen orientieren sich die Siegel an den Kriterien der Tierschutzverbände. Beide Logos garantieren den Verzicht auf Erdölprodukte, Gentechnik und radioaktive Bestrahlung. Aber es gibt auch unterschiedliche Bewertungen: So sind tierische Rohstoffe für Reformhaus-Hersteller tabu. BDIH-Produzenten verarbeiten keine lebenden Wirbeltiere, aber beispielsweise Cochinelle-Rotfarbstoffe aus Schildläusen und Seidenproteine aus Raupen. Bei Konservierungsstoffen erlaubt die BDIH-Richtlinie neben natürlichen Stoffen auch „naturidentische“ Salicylsäure, Benzoesäure, Sorbinsäure und Bezylalkohol. Das Neuform-Siegel hingegen verbietet Salicylsäure, erlaubt dafür aber Phenoxyethanol, Paraben und Ameisensäure. Künstliche Duft- und Farbstoffe dürfen nach dem BDIH-Siegel nicht verwendet werden; Neuform lässt einige Ausnahmen zu. MJ