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Stichtag 30. SeptemberKassenwechsel

Der Stichtag für Pflichtversicherte, die ihre Krankenkasse wechseln wollen, ist der 30. September – eine formlose, schriftliche Kündigung reicht für den Austritt aus. Zwar sind rund 95 Prozent der Leistungen bei allen gesetzlichen Kassen identisch, einige Kassen kommen im Rahmen von Modellvorhaben aber etwa für die Kosten besonderer Therapieformen wie Naturheilkunde oder Akupunktur auf. Zudem lasssen sich bei einem Wechsel zu einer Kasse mit niedrigem Beitragssatz im günstigsten Fall mehr als hundert Mark im Monat sparen. Einen Überblick bietet die Zeitschrift „Finanztest“ in ihrer September-Ausgabe (www.finanztest.de).

Redaktion: Ole SchulzFotoredaktion:Christine JanßenAnzeigen: Claus FoersterFax: (0 30) 2 51 06 94

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