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Steuerreform doch beschlossen

■ Gesetzentwurf des Kohl–Kabinetts sieht 21 Milliarden Mark „Entlastungen“ vor / Engpaß Bundesrat

Bonn - (dpa/ap/taz) - Überraschend schnell einigte sich das Bundeskabinett gestern auf einen Gesetzentwurf zur Steuerreform 1990. 40 Milliarden Mark wird das Vorhaben kosten, 19 Milliarden sollen durch den Abbau von Subventionen und Steuervorteilen wieder hereinkommen. Weitere 21 Milliarden müssen Bund, Länder und Gemeinden tragen. Dem Kabinettsbeschluß zufolge soll die Steuerprogression ab 1990 gleichmäßig steigen; zudem werden einige Freibeträge erhöht oder zusammengefaßt. Niedrige Einkommen werden statt mit 21 mit 19 Prozent, hohe mit 53 statt 56 Prozent versteuert. Der Kinder–Freibetrag dafür steigt von 2.482 auf 3.024 Mark. Die heftig umstrittene zehnprozentige Quellensteuer auf Zinserträge soll ab 1989 rund 4,3 Milliarden Mark in die Kassen bringen. Die Steuerfreiheit für Lohnzuschläge wird schrittweise eingeschränkt - vor allem für Nacht–, Sonntags– und Feiertagsarbeit. Noch in der Nacht zum Dienstag hatten Hunderte von Druckern, die hohe Lohneinbußen befürchten, mit Arbeitsniederlegungen dafür gesorgt, daß Zeitungen nicht erschienen. In Bremen gabs nur die lokale taz. Wirtschaftsverbände begrüßten die Steuerreform–Pläne. Finanzminister Stoltenberg bezeichnete die SPD–Kritik, das Gesetz sei „eine Reform der Reichen“, als reine Demagogie. Doch auch mit dem Kabinettsbeschluß steht die Reform noch nicht - langwierige Verhandlungen werden im Bundesrat erwartet. Zündstoff gibt es auch über die Quellensteuer hinaus, die von Banken und Versicherungen heftig bekämpft wird. So konnte sich Daimler–Landesvater Späth mit der steuerlichen Begünstigung für Jahreswagen nicht durchsetzen. Michael Glos, der finanzpolitische Sprecher der Unionsfraktion, hat bereits angekündigt, „einzelne Maßnahmen bis zum Herbst auszuklammern“, um die Beratungen insgesamt nicht zu gefährden. diba

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