in kürze LEBENSPARTNERSCHAFT : Steuerlich ungünstig
Partner von eingetragenen Lebenspartnerschaften werden nach einem Urteil des Finanzgerichts Saarland weiter steuerlich getrennt voneinander veranlagt. Das Gericht wies die Klage eines Mannes auf steuerliche Gleichbehandlung mit Eheleuten als unbegründet ab. Die Revision ließ es aber zu. (Az.: 1K466/02) (rtr)