in kürze PARTNERSCHAFT : Steuerlich ungleich
Eingetragene Partnerschaften sind steuerlich nicht mit einer Ehe gleichzusetzen, so das Finanzgericht Hamburg. Ein Kläger wollte auch einen Splittingtarif wie bei gemeinsam veranlagten Eheleuten geltend machen. Eine solche steuerliche Entlastung sei im Gesetzgebungsverfahren aber nicht verwirklicht worden. (dpa)