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■ Am RandeSterbehilfekontrolle in den Niederlanden

Den Haag (epd) – In den Niederlanden sollen künftig regionale Kommissionen in Fällen von aktiver Sterbehilfe beurteilen, ob ein Arzt sorgfältig gehandelt hat. Den Kommissionen werden jeweils ein Arzt, ein Jurist und ein Ethiker angehören, beschloß das Kabinett am Wochenende. Sterbehilfe wird in den Niederlanden nicht strafrechtlich verfolgt, wenn der Patient nachdrücklich, wiederholt und aus freiem Willen darum gebeten hat.

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