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■ Stasi-OpferSchadensersatz

Dresden (dpa) – Stasi-Opfer können nach einem Urteil des Dresdner Oberlandesgerichts von ihren Denunzianten Schadensersatz beanspruchen. Ein Mann, der von seinem Neffen bei der Stasi angezeigt wurde, kann – so das Dresdner Gericht – nicht nur seinen Einkommensausfall während der Haft, sondern auch den ihm entstandenen Sachschaden in vollem Umfang geltend machen. Insgesamt wurden dem Kläger 78.776,50 Mark zugesprochen.

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