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Stammheim–Prozeß unterbrochen

Stuttgart (dpa) - Der Prozeß gegen die drei mutmaßlichen Mitglieder der Roten Armee Fraktion (RAF), Eva Sybille Haule–Frimpong, Luitgard Hornstein und Christian Kluth, wird bis zum 7. März 1988 unterbrochen. Das hat das Oberlandesgericht Stuttgart am Dienstag „wegen veränderter Sach– und Rechtslage“ entschieden. Zwei kürzlich von der Bundesanwaltschaft (BAW) vorgelegte Ordner über einen Anschlag auf die US–Air–Base in Frankfurt und Verbindungen zur französischen Action Directe führen nach Ansicht von Richter Herbert Schmid in den Ermittlungen gegen Eva–Sybille Haule–Frimpong zu „neuen Umständen“. Am Dienstag wurde die Anklage gegen Christian Kluth erweitert. Zusammen mit der am vergangenen Freitag festgenommenen Andrea Sievering und dem mit ihr verhafteten Erik Prauss soll er nach Angaben der BAW am 25. Juli 1986 einen Sprengstoffanschlag auf die Firma Dornier in Immenstaad/Bodensee verübt haben (Siehe taz vom 22.12.). Kluths Wahlverteidiger warf Bundesanwaltschaft und Senat vor, sich gegenseitig Material „zugespielt“ zu haben. Alle drei Wahlverteidiger hatten wegen der neuen Erkenntnisse über den Sprengstoffanschlag auf Dornier auf Aussetzung des Verfahrens plädiert.

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