: Stalking bald Straftatbestand
BERLIN afp ■ Mit Telefonterror und unerwünschter Post fängt es meist an, bevor es sich über Verfolgungen und Drohungen bis hin zu tätlichen Angriffen steigert: So genannte Stalker kennen keine Tabus. Sie dringen auf vielfältige Weise tief in die Privatsphäre ihres Opfers ein. Die Betroffenen leiden nicht nur psychisch, sondern auch körperlich. Stalking, was im Englischen soviel wie „sich heranpirschen“ oder „sich anschleichen“ heißt, ist ein Phänomen, mit dem sich die Strafverfolgungsbehörden zunehmend konfrontiert sehen. Jetzt soll der Schutz der Opfer deutlich verbessert werden: Der Bundesrat befasst sich am Freitag auf Initiative Hessens mit einem Gesetzentwurf, der die Schaffung eines neuen Straftatbestandes zum Schutz vor schweren Belästigungen vorsieht.
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