■ Stadtmitte: Privatisierte Sicherheit – wenn ja, wo?
Die SPD lehnt es prinzipiell ab, die öffentliche Sicherheit zu privatisieren. Das Gewaltmonopol des Staates wird untergraben, wenn Privatpersonen entscheiden, wer, wann, wo und wie geschützt wird.
Steigende Kriminalität, die – teilweise auch geschürte – Angst der Menschen, vor allem aber leere Staatskassen bringen dieses Prinzip in Konkurrenz zu einer ebenso wichtigen Erkenntnis: Wer soziale Leistungen abbaut, schafft Ursachen für erhöhte Kriminalität. Diese dann wiederum mit Polizei und Justiz zu bekämpfen, ohne die Ursachen zu beseitigen, ist die bei weitem teurere und – was schwerer wiegt – unsozialere Lösung.
Niemand kommt bei leeren Kassen daran vorbei zu prüfen, welche Aufgaben, die heute von ausgebildeten Polizisten wahrgenommen werden, von Verwaltungsangestellten, anderen Behörden, aber auch von Hilfskräften und privaten Institutionen erledigt werden können.
Dabei gilt: Private Bereiche können in der Regel auch privat geschützt werden. Der Werkschutz ist hier das Paradebeispiel. Aber auch unsere Banken könnten sich gut selbst schützen. Wenn Polizisten aus Parks abgezogen werden, um Banken zu schützen, ist dies die falsche Entscheidung. Äußerst bedenklich ist es dagegen, wenn private Sicherheitsdienste den Wachschutz auf Straßen, in Supermärkten und in der BVG wahrnehmen.
Freilich wird man sich auch dann, wenn einst der Innendienst der Polizei wirklich zu Gunsten des Außendienstes abgebaut ist, für bestimmte Bereiche des Streifendienstes nach billigeren Lösungen umsehen müssen als den bald noch besser ausgebildeten und entsprechend teureren Schutzpolizisten. Dabei ist jede Lösung, die Senat und Abgeordnetenhaus eine Kontrolle über Art und Umfang des Einsatzes und die verwendeten Kräfte ermöglicht, besser als der Einsatz Privater, bei denen auch ein Untersuchungsausschuß nicht erfahren kann, welche Kriminellen sich in seinen Reihen befinden.
In Berlin verfügen wir für die Wahrnehmung solcher Aufgaben über die Wachpoliizei, die sogenannten Politessen und die vielgeschmähte FPR, die sich nach ihrer Überprüfung als der Bereich des öffentlichen Dienstes darstellen kann, der den geringsten Anteil Bestrafter in seinen Reihen hat. Nur durch den Einsatz von mehr ausgebildeten Polizisten im Außendienst und durch Hilfskräfte, die der Polizei unterstehen und sie im Außendienst unterstützen, wird man bei stagnierendem oder – der Not gehorchend – reduziertem Haushalt den Sicherheitsstandard verbessen können.
Zusätzlich müssen Aufgaben, die überwiegend privaten Interessen dienen, an andere staatliche oder private Institutionen abgegeben werden. Hierzu gehört auch die Aufnahme von Verkehrsunfällen mit geringem Sachschaden, die letztlich nur im Interesse der Versicherungen durchgeführt wird.
Wenn – was zu befürchten ist – wohlhabende Bürger auch weiterhin auf private Sicherheitsdienste zurückgreifen, hat die Politik die Pflicht, die hiermit verbundenen Gefahren zu begrenzen. Dazu gehört, daß die Kontrolle über diese Dienste erweitert wird. Zusätzlich sollte eine zusätzliche Kontrolle auf freiwilliger Basis geschaffen werden. Sicherheitsdienste könnten dann eine „TÜV-Plakette“ bekommen, die den Kunden anzeigt, daß sie mit diesem Dienst Kriminelle abwehren und sie nicht hereinbitten. Hans-Georg Lorenz
Der Autor ist Rechtsanwalt und sicherheitspolitischer Sprecher der SPD im Abgeordnetenhaus.
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