: Stadt unterliegt vor Gericht
bremen taz ■ Unzulässig ist das Bremer Verfahren, nach dem Angestellte im öffentlichen Dienst genauso lange arbeiten sollen wie Beamte. Die Hansestadt habe als Arbeitgeber „den Kernbestand des Arbeitsverhältnisses einseitig“ bis zum Abschluss eines neuen Tarifvertrages bestimmt, so das Bremer Arbeitsgericht. Dies sei anders als bei Beamten unzulässig, die Angestellten müssten 38,5 Stunden im Monat arbeiten und entsprechend bezahlt werden. Die einseitige Vertragsveränderung sei „nicht zumutbar“, urteilte das Gericht und gab damit einer Erzieherin Recht, deren Teilzeitjob wegen Arbeitszeitverlängerung schlechter bezahlt worden war.