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GASTKOMMENTARStaatsterrorismus

■ Zu den Urteilen gegen die „Sechs von Sharpeville“

Das oberste südafrikanische Gericht hat südafrikanisches „Recht“ gesprochen: die Terror-Urteile gegen die „Sechs von Sharpeville“ bleiben bestehen. Es fehlt nur noch der neue Hinrichtungstermin. Gegenüber Schwarzen gilt in Südafrika: Eine Tatbeteiligung ist nicht nachgewiesen? Macht nichts, der Schwarze wird gehenkt. Das Urteil in Bloemfontein paßt nicht zu den Signalen, die Pretoria in der jüngsten Zeit ausgesendet hat: demnach würden die Sechs von Sharpeville keinesfalls hingerichtet, würde Nelson Mandela in allernächster Zeit freigelassen und würde Namibia unabhängig werden. Das Urteil paßt aber zu den Schuldsprüchen, die in der vergangenen Woche im UDF-Prozeß gefällt wurden und die vier angeklagte UDF-Führer, denen Beteiligung an Gewalttaten nicht einmal vorgeworfen wird, der Todesstrafe aussetzen. Ist das die Antwort der südafrikanischen Regierung auf den Rechtsruck bei den jüngsten Kommunalwahlen? Sollen jetzt wieder Exempel statuiert werden? Wenn das so ist, dann werden die Appelle an Botha, von seinem Gnadenrecht Gebrauch zu machen, nicht viel bewirken. Dann wird auch die „furchtbare“ Drohung der Bundesregierung, im Fall der Hinrichtung der Sharpeville-Six den deutschen Botschafter aus Pretoria abzuziehen, keinen besonderen Eindruck machen.

Die bittere Erkenntnis lautet, daß das Leben von sechs Menschen (und wahrscheinlich noch vieler anderer) ein Spielball südafrikanischer Innenpolitik ist. Wenn der Westen diese Innenpolitik wirklich verändern will, dann muß er andere Druckmittel einsetzen als eine symbolische Geste. Die Sprache, die Botha versteht, ist die Sprache harter wirtschaftlicher Sanktionen. Solange der Westen dazu nicht bereit ist, wird der Staatsterrorismus in Südafrika weitergehen.

Günter Verheugen, Bundestagsabgeordneter der SPD

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