: Staatsanwaltschaft leitet Revision ein
Hamburg (ap) — Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat Revision gegen das Urteil gegen den als „Kreml- Flieger“ bekanntgewordenen Mathias Rust eingelegt. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Rüdiger Bagger, sagte am Dienstag in Hamburg, der Anklagevertretung sei die Strafe angesichts der schweren Verletzungen des Opfers zu milde. Rust war am vergangenen Freitag zu zweieinhalb Jahren Haft wegen versuchten Totschlages an einer Schwesternschülerin verurteilt worden. Nach Angaben der Hamburger Staatsanwaltschaft hat das Landgericht den Haftbefehl gegen Rust aufgehoben.
Gemeinsam für freie Presse
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen