: Staatsanwalt will lebenslang für Mord
Anklage hat plädiert. Urteil im neu aufgerollten „Bunkermord-Prozess“ am 20. Februar erwartet
taz ■ Lebenslange Haft für Doppelmord aus niedrigen Beweggründen – das forderte gestern Staatsanwalt Uwe Picard für alle drei Angeklagten im so genannten Bunkermordprozess. Im wieder aufgerollten Verfahren um die Tötung eines jungen kurdischen Liebespaares aus dem PKK-Milieu soll das Urteil am 20. Februar im Landgericht fallen.
Die Tat hatte im August 1999 Aufsehen erregt, nachdem der als PKK-Kämpfer versehrte, querschnittsgelähmte Serif Alpsozmann (25) am Bunker Valentin gefunden wurde: Den Wehrlosen hatte ein Angeklagter mit dem Auto überrollt. Zuvor schlugen ihn zwei Mitangeklagte mit einem Radschlüssel zusammen. Da lag Ayse Dizim (25) bereits erstickt im Schlick.
Die Täter sind geständig, der Tathergang ist unstrittig – nicht aber seine rechtliche Würdigung. Ein vorangegangenes Urteil wegen Totschlags hat der Bundesgerichtshof aufgehoben. Maßgabe: Den kurdischen Angeklagten dürften ihre heimatlichen Wertvorstellungen nicht strafmildernd ausgelegt werden.
Ganz in diesem Tenor formulierte gestern der Ankläger sein Plädoyer: Mit dem Mord an dem Paar „haben die Helfershelfer der PKK, die hier auf der Anklagebank sitzen, ein abschreckendes Exempel statuiert“. Die drei Männer, die in unterschiedlicher Weise an der von der verbotenen PKK beauftragten Tötung beteiligt waren, hätten aus niedrigen Beweggründen gehandelt „und den Liebenden unter Aberkennung aller Persönlichkeitsrechte keine Chance gelassen“. Die regionale PKK habe das Fehlverhalten eines ihrer Kriegshelden und einer jungen Frau ahnden wollen, die gegen den Willen der Eltern und gegen alle Regeln der PKK eine Beziehung hatten. Zwar sei die Ermordung der beiden auch nach kurdischen Wertvorstellungen nicht zwingend gewesen, resümierte der Ankläger ein Gutachten. Doch hätten die von der PKK mit der Tötung beauftragten Männer sich den Mordbefehl zu eigen gemacht. Dabei hätten sie die Tat gefahrlos vereiteln können. Dem schloss sich der Anwalt der Familie, die als Nebenklägerin auftritt, an. Er verwahrte sich zugleich gegen Gerüchte, dass die Familien der Ermordeten in das Geschehen verstrickt seien. ede