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in kürze OLG-URTEIL: ZIVILDIENSTStaat haftet für Fehler

Für Schäden, die ein Zivildienstleistender verursacht, haftet der Staat. Nach einem Urteil des OLG Frankfurt hat die Haftung der Bundesrepublik Vorrang gegenüber eventuellen Haftungsverpflichtungen der Firma, die den Zivi beschäftigt (AZ: 1 U 81/99). (dpa)

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