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Sprachtests bei EhegattennachzugEine Frage des Geldes

Antonio Martinez-Almanzar aus der Dominikanischen Republik kann sich einen Deutschkurs nicht leisten. Pech, meint die deutsche Botschaft.

Nicht überall zu moderaten Preisen verfügbar: Deutschsprachkurse. Bild: imago / gerhard leber

BERLIN taz | „Mit Weihnachten wird das nichts“, so empfing der Mitarbeiter der Ausländerbehörde Lene Martinez-Almanzar im Oktober 2013. Dabei hatte alles so gut ausgesehen. Ihr Mann Aleisi Antonio sollte ihr aus der Dominikanischen Republik nach Deutschland folgen. In dem Strandörtchen, in dem er arbeitete, gab es keine Deutschkurse. Internet hatte er nicht. In die Hauptstadt fahren und dort einen Kurs machen, war zu teuer.

Also, dachten sich die Martinez-Almanzars, seit 2010 ein Paar, seit 2012 verheiratet, würde er unter die Ausnahmeregelung fallen. Wenn es nicht möglich ist, einen Sprachkurs im Heimatland zu machen, dann kann dieser auch in Deutschland nachgeholt werden. Aber die Ausländerbehörde stellte sich quer. Tränenüberströmt verließ die Hotelfachfrau die Behörde.

„Sie tun so, als wollten sie Scheinehen verhindern, aber eigentlich betreiben sie soziale Auslese“, meint Martinez-Almanzar. Dass sie und ihr Mann keine Scheinehe führten, könne man leicht daran erkennen, dass sie zwei Jahre bei ihm in der Dominikanischen Republik lebte. Dann wollten sie nach Deutschland, weil die beruflichen Perspektiven hier besser sind.

Sie kehrte zurück, schickte ihrem Mann Deutschbücher, mithilfe derer er versuchte, sich die Sprache selbst beizubringen. Es gelang nur halb. Beim Sprachtest erreichte er 30 statt der nötigen 60 Punkte. Unter anderem konnte er sich mündlich nicht verständigen. Wie auch, wenn man keinen Lehrer hat, mit dem man Sprechen üben kann. Daraufhin hoffte das Paar, das sich im Urlaub kennengelernt hatte, auf die Ausnahmeregelung.

Aber das Ansinnen wurde abgelehnt. Angeblich könne Aleisi Antonio in die Hauptstadt fahren, dort eine billige Bleibe suchen, vormittags einen Deutschkurs besuchen und nachmittags arbeiten. So stellte die Botschaft sich das vor. „Aber wir haben keine billige Wohnung gefunden. Und eine Arbeit findet mein Mann als Ungelernter auch nicht so einfach“, erklärt Martinez-Almanzar. Zudem sei der Deutschkurs ganztägig gewesen – und mit 220 Euro zu teuer für das schmale Einkommen des Paares.

„Diese Regelungen sind für Menschen gemacht, die Geld haben“, ist ihre bittere Folgerung. „Die anderen müssen draußen bleiben“. Dominikanische StudentInnen, die nach Deutschland wollen, bekommen von der Botschaft übrigens einen Sprachkurs – ganz und gar kostenlos.

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2 Kommentare

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  • Die haben doch zwei Jahre zusammengelebt.Niemand lernt so schnell eine andere Sprache,als Verliebte.

    • @Jan Muszermann:

      Ja wir haben zwei Jahre zusammen gelebt aber wir haben erst zum Ende meines Aufenthaltes erfahren, dass mein Ehemann Deutschkenntisse vorweisen muss. Wir haben in den zwei Jahren hauptsächlich Spanisch gesprochen. Außerdem habe ich mein Spanisch auch dort im Land gelernt. Wir sind davon ausgegangen, dass die Sprachtests zur Vermeidung von Zwangsehen sind und deshalb für unsere Ehe sowieso nicht gilt. Die Behörden testen uns ja noch nicht einmal, ob unsere Ehe eine Zwangsehe ist. Insgesamt müsste ich 2.000 Euro für den Intensivkurs für meinen Mann ausgeben, inclusive Unterkunft und Verpfelgung. Wir haben das Geld nicht und meine Eltern und Familie sind Nazis und wollen uns nicht helfen. Ich bin Deutsche und werde aufgrund meines Nachnamens diskriminiert und finde keine Arbeit und kann deshalb meinem Mann den teuren Intensivkus nicht bezahlen.