: Spitzenamt im Knast weiter frei
Das Oberverwaltungsgericht hat vorläufig die Besetzung eines Spitzenamtes im Justizvollzug gestoppt. Die Senatsverwaltung wird nach dem nun veröffentlichten Beschluss des Gerichts neu entscheiden müssen. Die Senatsverwaltung für Justiz hatte Mitte Januar 2003 ihre Auswahl unter drei Bewerbern für die Senatsratsstelle getroffen. Einer der „unterlegenen“ Bewerber hatte beim Verwaltungsgericht um einstweiligen Rechtsschutz nachgesucht. Das Verwaltungsgericht hatte den Antrag abgelehnt. Nun gab das Oberverwaltungsgericht der Beschwerde statt und untersagte vorläufig die beabsichtigte Ernennung der ausgewählten Bewerberin. Es begründete dies damit, dass der betreffende Bewerber in seinem Recht auf gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung verletzt worden sei. DDP