: Spielleidenschaft
■ Ehemaliger Angestellter des Neuköllner Wohnungsamtes wurde wegen Betrugs zu 22 Monaten Haft mit Bewährung verurteilt
Ein ehemaliger Angestellter des Neuköllner Wohnungsamtes wurde gestern wegen Computerbetruges im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit in Mietangelegenheiten zu 22 Monaten Haft mit Bewährung verurteilt. Von 1986 bis 1988 hat der 27jährige Sachbearbeiter rund 125.000Mark in die eigene Tasche gewirtschaftet. Der Angeklagte hat das Geld seinen Angaben nach ausschließlich für seine Spielleidenschaft ausgegeben. Er muß den Schaden wiedergutmachen.
Der Verwaltungsangestellte war unter anderem zuständig für Anträge auf Mietausgleichszahlungen im sozialen Wohnungsbau. Diese mit Wohngeld vergleichbaren Gelder können Personen unter bestimmten Voraussetzungen wie beispielsweise der Unterschreitung von Einkommensgrenzen erhalten. Fälle, in denen der Computer solche Antragsteller als unberechtigt für Zuschüsse auswies, hat der Angeklagte anschließend mit falschen Daten erneut eingegeben.
Üblicherweise werden die Daten von einem Sachbearbeiter eingespeist, vom Computer bearbeitet und anschließend von einem weiteren Mitarbeiter überprüft. Um diese Kontrolle auszuschalten, hat der Angeklagte bei der fingierten Antragstellung den Computer eines Kollegen mit dessen Codewort benutzt, wenn dieser den Raum verlassen hatte, ohne das Gerät abzustellen. Die Kontrolle der manipulierten Daten hat der Mann dann wieder auf seinem Computer vorgenommen. Um an die Gelder zu gelangen, hat sich der Sachbearbeiter als Bevollmächtigter eines angeblich den Antrag stellenden Mieters einer Sozialwohnung eingesetzt. Pro Monat flossen ihm so Summen von 3.000 bis 6.000Mark zu. Strafverschärfend wertete das Gericht, daß der Angeklagte das Vertrauen seiner Kollegen mißbraucht hat, indem er ihre Computer für seine Betrügereien einsetzte. Dadurch seien diese Mitarbeiter kurzzeitig in Verdacht geraten. Andererseits sei ihm als dem damals einzigen Angestellten, „der Ahnung hatte“, die Sache leichtgemacht worden. Die Verteidigung hob hervor, daß der Griff in die Staatskasse praktisch „null Kontrolle“ unterlegen gewesen sei. Es sei unbegreiflich, daß ein abschlägiger Bescheid nirgends registriert worden und somit die Manipulation erst möglich geworden sei.
dpa
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