: Speichelprobe war erlaubt
Der Verfassungsgerichtshof hat die Beschwerde eines verurteilten Sexualstraftäters gegen den so genannten genetischen Fingerabdruck zurückgewiesen. Die richterliche Anordnung zu der Abnahme einer Speichelprobe und deren DNA-Analyse sei verfassungsgemäß gewesen und habe nicht gegen das „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ verstoßen, hieß es in dem gestern veröffentlichten Beschluss. Unerheblich sei, dass die Verurteilung mehrere Jahre zurückliege und die Vollstreckung des Strafrestes zur Bewährung ausgesetzt worden sei. Der Mann war wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt worden. DDP