piwik no script img

■ SozialhilfeBares für Bosnier

Saarbrücken (epd) – Bosnische Flüchtlinge in landeseigenen Unterkünften im Saarland müssen nach einem Beschluß des Verwaltungsgerichts in Saarlouis die Sozialhilfe bar ausgezahlt bekommen. Die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften rechtfertige es nicht, den Betroffenen lediglich Sachleistungen zu gewähren, heißt es in einer gestern veröffentlichten Entscheidung des Gerichts. (AZ: F 108/94)

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – wir brauchen nur noch 360 Freiwillige, dann haben wir es geschafft! Setzen Sie jetzt ein Zeichen für die taz und machen Sie mit. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen