■ Sozialhilfe: Bares für Bosnier
Saarbrücken (epd) – Bosnische Flüchtlinge in landeseigenen Unterkünften im Saarland müssen nach einem Beschluß des Verwaltungsgerichts in Saarlouis die Sozialhilfe bar ausgezahlt bekommen. Die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften rechtfertige es nicht, den Betroffenen lediglich Sachleistungen zu gewähren, heißt es in einer gestern veröffentlichten Entscheidung des Gerichts. (AZ: F 108/94)
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