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Archiv-Artikel

Sozialgerichte entlastet

Bremen taz ■ Rechtssachen zum Arbeitslosengeld II und zur Sozialhilfe sollen in Bremen künftig vor dem Verwaltungsgericht entschieden werden. Das teilte gestern Justizstaatsrat Ulrich Mäurer mit. Bislang waren diese Verfahren bei den Sozialgerichten angesiedelt. Möglich wird die Verlagerung durch eine neue Öffnungsklausel im Sozialgerichtsgesetz. Sie erlaubt den Ländern zunächst für vier Jahre, statt der Sozial- die Verwaltungsgerichte für zuständig zu erklären. „Diese Möglichkeit wird Bremen nutzen“, sagte Mäurer. Grund sei die Haushaltsnotlage. „Wir können derzeit keine neuen Richter einstellen.“