: Sozialgericht: Kürzung okay
BERLIN afp ■ Der volle Krankenkassenbeitrag auf Betriebsrenten und andere Versorgungsbezüge ist rechtmäßig. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel bekräftigt und dabei erstmals entschieden, dass dies auch für alle freiwillig Versicherte gilt (Az: B 12 KR 6/05 R). Die Sozialverbände VdK und SoVD kündigten Verfassungsbeschwerde an. Seit Anfang 2004 gilt der volle Beitragssatz für Betriebsrenten, über den Arbeitgeber abgeschlossene Lebensversicherungen sowie berufsständische und öffentliche Versorgungskassen. Früher musste darauf nur der halbe Kassenbeitrag bezahlt werden, dies wurde mit der Gesundheitsreform 2003 geändert.