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■ Sozial wohnenGrenzen neu gesetzt

Bonn (dpa) – Gegen die Empfehlung seines Finanzausschusses hat der Bundesrat die Anhebung der für den sozialen Wohnungsbau maßgeblichen Einkommensgrenzen verlangt. Zugrunde liegt der Antrag des Landes Nordrhein- Westfalen. Danach sollen die Grenzen um durchschnittlich zehn Prozent erhöht werden. In Einzelfällen kann das Bruttoeinkommen bis 40 Prozent höher liegen, ohne daß der Anspruch auf eine Sozialwohnung verloren geht.

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