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Sony ohne Konsequenzen?

■ CDU mahnt Reform von Grundstücksgeschäften an/ Parlamentsbeschluß vom Senat noch nicht umgesetzt

Berlin. CDU-Fraktionsgeschäftsführer Volker Liepelt sieht in dem EG-Prüfverfahren wegen des Grundstücksverkaufs an Sony eine Bestätigung dafür, daß der Senat derartige Geschäfte »sehr sorgfältig und genau vorbereiten muß«. Liepelt, der seinerzeit den von Finanzsenator Elmar Pieroth (CDU) ausgehandelten Kaufvertrag scharf kritisiert hatte, mahnte jetzt gegenüber der taz Reformen an. Bereits Ende November habe das Abgeordnetenhaus in einem Allparteienantrag eine »Verbesserung des Verfahrens bei Grundstücksgeschäften« beschlossen, erinnerte Liepelt. Jetzt müsse der Senat die vom Parlament geforderten Schritte umsetzen und die entsprechenden Verordnungen ändern.

Da Pieroth das Abgeordnetenhaus an dem Sony-Vertrag nicht beteiligt hatte, hatten die Abgeordneten als Voraussetzung für künftige Grundstücksgeschäfte eine »Einwilligung« des Parlaments verlangt. Dies sollte dann gelten, wenn es sich »um Grundstücke von herausragender städtebaulicher oder stadtentwicklungspolitischer Bedeutung oder in einer exponierten Lage« handele. Grundstücke in den Innenstadtbezirken sollten von dieser Regelung »immer« betroffen sein. Außerdem verlangten die Abgeordneten in ihrem Antrag an den Senat, den unabhängigen Gutachterausschuß bei der Senatsbauverwaltung häufiger in die Wertermittlung einzubeziehen.

Die zuständigen Senatsverwaltungen für Finanzen und Bauen haben die Konsequenzen aus diesem Antrag bislang noch nicht gezogen. »Wir sitzen dran«, hieß es in der Senatsfinanzverwaltung. In der Bauverwaltung war gestern und am Dienstag keine Stellungnahme zu erhalten. hmt

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