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Sonntagsarbeit wird geprüft

BERLIN afp ■ Arbeitnehmer können gegen die Genehmigung von Sonn- und Feiertagsarbeit klagen. Das entschied gestern das Bundesverwaltungsgericht in Berlin. Danach ist die Arbeit an diesen Tagen nur erlaubt, wenn sonst wichtige Teile der Produktion unbrauchbar werden oder die Qualität beeinträchtigt wird. Damit erzielte die Belegschaft einer Ziegelei in Bayern einen Teilerfolg. Jetzt muss der Bayerische Verwaltungsgerichtshof klären, ob nach den höchstrichterlichen Vorgaben die Sonn- und Feiertagsarbeit in dem Betrieb nötig ist. (Az: 1 C 17.99)

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