: Sonderurlaub für Lehrer
Schulleiter dürfen in Niedersachsen ab sofort den Sonderurlaub für ihre Lehrkräfte von bis zu fünf Tagen jährlich genehmigen. Bislang mußte dazu ein Antrag bei der Bezirksregierung gestellt werden. Ein entsprechender Erlaß gelte vom neuen Schuljahr an, teilte das Kultusministerium gestern in Hannover mit. Sonderurlaub könne Lehrkräften zum Beispiel für die Weiterbildung, für Veranstaltungen von Parteien, Gewerkschaften oder Kirchen sowie aus persönlichen Gründen, etwa bei Erkrankung eines Kindes, gewährt werden. Voraussetzung ist laut Ministerium allerdings, daß die Unterrichtsversorgung dadurch nicht gefährdet wird. dpa
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