Sondergipfel der Afrikanischen Union: Rebellion gegen die Weltjustiz
In Äthiopien fordert die AU für Staats- und Regierungschefs Schutz vor Prozessen beim Weltgericht. Vorerst gibt es jedoch keinen Rückzug vom Rom-Statut.
Bild: reuters
BERLIN taz | Der ganz große Paukenschlag blieb aus. Einen kollektiven Sofortaustritt Afrikas aus dem Rom-Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC) gibt es vorerst nicht, obwohl das möglich erschien, als sich die Staats- und Regierungschefs der Afrikanischen Union (AU) am Freitag und Samstag zu einem Sondergipfel über den Strafgerichtshof in Äthiopiens Hauptstadt Addis Abeba versammelten.
Von 35 afrikanischen Mitgliedstaaten des Weltgerichts seien alle außer Botswana für den Austritt, wurde zwar während des Gipfels gestreut. Aber am Ende wollte sich der Kontinent doch nicht ins Abseits stellen.
Dennoch gibt es nun eine Kraftprobe zwischen Afrika und der Weltjustiz. Denn der AU-Sondergipfel beschloss, amtierende Staats- und Regierungschefs aus Afrika zukünftig vor der internationalen Justiz zu schützen.
„Wir sind übereingekommen, dass keine Anklagen gegen einen amtierenden Staats- oder Regierungschef während seiner oder ihrer Amtszeit vor einem internationalen Gericht oder Tribunal eingeleitet oder fortgeführt werden sollen“, sagte der gastgebende äthiopische Regierungschef Desalegn Hailemariam in seiner Abschlussrede. „Kein amtierender AU-Staats- oder Regierungschef soll verpflichtet sein, während seiner Amtszeit vor einem internationalen Gericht oder Tribunal zu erscheinen.“
Unmittelbar zielt dies auf das Verfahren gegen Kenias Präsidenten Uhuru Kenyatta, das am 12. November vor dem Strafgerichtshof in Den Haag beginnen soll. Kenyatta, seit März gewählter Präsident Kenias, ist ebenso wie sein Vizepräsident William Ruto, der bereits in Den Haag vor Gericht steht, der Mitwirkung an der Planung von Gewalttaten während der Unruhen nach Kenias Wahlen Ende 2007 angeklagt. Es ist ein auch unter Juristen umstrittenes Verfahren, das bereits im September Kenias Parlament zu einem Votum für einen Rückzug des Landes aus dem Weltgericht bewog.
Kritik an einer „unfairen Behandlung“
Nach Ansicht des AU-Gipfels entspricht es internationalen Gepflogenheiten, dass Staatsoberhäupter immun sind. Deswegen wurde der Sondergipfel einberufen. „Das Gericht operiert weiterhin in kompletter Missachtung der von uns ausgedrückten Bedenken“, schimpfte Desalegn in seiner Eröffnungsrede. „Die unfaire Behandlung, der der ICC uns unterworfen hat, ist komplett inakzeptabel.“
Es handele sich aber nicht um einen „Kreuzzug“ gegen den Gerichtshof, sondern um einen „feierlichen Aufruf an die Organisation, Afrikas Bedenken ernst zu nehmen“. Und AU-Kommissionspräsidentin Nkosazana Dlamini-Zuma aus Südafrika betonte: „Es ist ganz wichtig, dass wir innerhalb des rechtlichen Rahmens der Rom-Statuten bleiben.“
Internationale Menschenrechtsorganisationen hatten vorab den afrikanischen Herrschern vorgeworfen, sie wollten sich nur selbst schützen. Zumindest in den öffentlichen Reden in Addis Abeba jedoch betonten die Gipfelteilnehmer, es ginge nicht darum, Verbrechen straffrei zu belassen, sondern die afrikanische Justiz zu stärken.
Erweiterte Kompetenzen für den AU-Menschenrechtsgerichtshof
Der Strafgerichtshof in Den Haag sei ein „Gericht letzter Instanz“, hieß es. Nicht von ungefähr wurde vor wenigen Monaten ein Sondergericht in Senegal für Tschads Exdiktator Hissein Habré eingesetzt. Und der AU-Menschenrechtsgerichtshof – der allerdings bisher noch nie in Erscheinung getreten ist – soll nach dem Willen des Sondergipfels zukünftig auch Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit behandeln.
Bis es so weit ist, dürfte noch genug Zeit vergehen, damit amtierende Diktatoren in Afrika weiterhin ruhig schlafen können. Kurzfristig richtet Kenia nun einen Antrag an den Sicherheitsrat, die Prozesse gegen Präsident Kenyatta und Vizepräsident Ruto auszusetzen.
Eine Delegation aus fünf AU-Ländern plus Kenia soll zum UN-Sicherheitsrat reisen, um eine Aussetzung der laufenden Verfahren gegen die Präsidenten Kenias und Sudans zu beantragen. Bleiben diese Verhandlungen bis 12. November ergebnislos, werde die AU kollektiv die Vertagung dieser Verfahren beantragen.
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