: Soll man Straftäter abschieben?
DEBATTE Ein Marokkaner soll in einer Bar in der Großen Freiheit eine Frau vergewaltigt haben. Dabei hätte er nicht mehr hier sein sollen. Sein Asylantrag wurde abgelehnt und er war wegen Diebstahls verurteilt worden. Statt wie vereinbart „freiwillig“ auszureisen, tauchte er unter. Wie sollte der Staat mit straffällig gewordenen Asylbewerbern umgehen?
Gemeinsam für freie Presse
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen