■ Solingen: Verteidiger bleibt
Düsseldorf (taz) – Im Solinger Mordprozeß wird es auf der Verteidigerbank zu keinen personellen Veränderungen kommen. Der sechste Strafsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichtes lehnte gestern den Antrag des geständigen Angeklagten Markus Gartmann ab, seinen zweiten Pflichtverteidiger Karlheinz Linke zu entpflichten. Gartmann hatte über seinen Vertrauensanwalt Siegmund Benecken die Entpflichtung beantragt, weil „ich nicht damit einverstanden bin, daß mein Geständnis von einem meiner Anwälte angezweifelt wird“. Während Benecken „felsenfest“ von dem Geständnis und der Schuld aller vier Angeklagten überzeugt ist, hat Linke wiederholt seine Zweifel daran geäußert. Solche Meinungsverschiedenheiten beschränken aber nicht das Verteidigungsrecht des Angeklagten, so das Gericht.
Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen