■ Solingen: Verteidiger bleibt
Düsseldorf (taz) – Im Solinger Mordprozeß wird es auf der Verteidigerbank zu keinen personellen Veränderungen kommen. Der sechste Strafsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichtes lehnte gestern den Antrag des geständigen Angeklagten Markus Gartmann ab, seinen zweiten Pflichtverteidiger Karlheinz Linke zu entpflichten. Gartmann hatte über seinen Vertrauensanwalt Siegmund Benecken die Entpflichtung beantragt, weil „ich nicht damit einverstanden bin, daß mein Geständnis von einem meiner Anwälte angezweifelt wird“. Während Benecken „felsenfest“ von dem Geständnis und der Schuld aller vier Angeklagten überzeugt ist, hat Linke wiederholt seine Zweifel daran geäußert. Solche Meinungsverschiedenheiten beschränken aber nicht das Verteidigungsrecht des Angeklagten, so das Gericht.
Umverteilung gegen rechts
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