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Soli-Zuschlag

Sinkt zum 1. Januar 1997 von 7,5 auf 6,5 Prozent, ein Jahr später auf 5,5. Dadurch verlieren die Länder 1997 1,2 und 1998 1,5 Prozent des Umsatzsteueraufkommens an den Bund. Weiteres regelt die Steuerreform.

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