in kürze BEERDIGUNG DES VATERS : Sohn muss zahlen
Ein erwachsenes Kind muss die Bestattung eines Elternteils bezahlen, auch wenn es keine persönlichen Bindungen mehr gegeben hat, so das VerwG Koblenz. Im konkreten Fall wollten drei Kinder die Beerdigung des Vaters nicht bezahlen. Die Behörden ließen ihn begraben, forderten 1.576 Euro vom Sohn zurück und bekamen Recht. (dpa)