: Skinhead-Prozeß ohne Öffentlichkeit
Wegen eines besonders grausamen Mordes müssen sich seit gestern vier Skinheads vor dem Berliner Landgericht verantworten. Die 21. Große Strafkammer schloß die Öffentlichkeit nach Verlesen der Anklageschrift aus. Dieser Beschluß wurde mit Schutz des Opfers, einer 32jährigen Frau und der Angeklagten begründet. Die Anklage lautet auf Mord zur Verdeckung von Straftaten, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und Freiheitsberaubung.ADN
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Unser nächstes Ziel: 50.000 – wir brauchen nur noch 60 Freiwillige, dann haben wir es geschafft! Setzen Sie jetzt ein Zeichen für die taz und machen Sie mit. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen