: Skandalöses Urteil
betr.: „Sparen, das an die Substanz geht“, taz vom 20. 10. 06
Eigentlich könnte man meinen, das Bundesverfassungsgericht hätte konsequent gehandelt. Es gibt das Problem der chronisch unterfinanzierten Länder in den politischen Raum zurück. Wo es auch hingehört. Wäre da nicht die Begründung, die mehr als nur Kopfschütteln hervorrufen darf. Selbst bei wohlwollender Betrachtungsweise ist sie haarsträubend und von keiner finanzpolitischen Kompetenz geprägt. Aber das ist nicht allein das Problem. Hier war Wissen und Wollen im Spiel. Das Bundesverfassungsgericht offenbart in der Urteilsbegründung, dass es keinerlei Probleme mit einem Sozialabbau und unterschiedlichen Lebensverhältnissen in unserem Land hat. Damit legt das Urteil Hand an das Grundgesetz. Gleiche Lebensverhältnisse in einem sozialen Bundesstaat. Das ist das Skandalöse des Urteils. Die Politik ist nun gefordert. MICHAEL GRUNST, Berlin