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Sitzblockaden „nicht strafbar“

Stuttgart (taz) - Als falsch zurückgewiesen haben die in der Gewerkschaft ÖTV organisierten Richter und Staatsanwälte die von Bundesjustizminster Engelhard geäußerte Kritik an der Sitzdemonstration der rund 20 Richterinnen und Richter gegen die Stationierung von Pershing–Raketen in Mutlangen. Der Justizminister hatte den Richter–Protest mit Hinweis auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 11. November 1986 als rechtswidrig bezeichnet. Die Richter und Staatsanwälte in der ÖTV betonten in einer am Mittwoch in Stuttgart veröffentlichten Erklärung, daß Sitzblockaden gegen die Atomrüstung als Ausdruck der vom gesamten Volk getragenen Sorge um den Frieden nicht verwerflich und damit nicht strafbar seien. Es treffe nicht zu, daß das BVerfG klar entschieden und Sitzblockaden als strafbare Nötigung bezeichnet habe. Bei der Rechtsprechung seien die Umnstände des Einzelfalles zu berücksichtigen, wozu auch die Motive der Demonstranten gehörten. Dies gelte unabhängig vom jeweiligen Berufsstand.

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