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Archiv-Artikel

Simple Übergänge

Die Kultusminister machen sich die Sache mit dem Aufstieg von der Grundschule ins Gymnasium nicht leicht. Denn der Übergang muss „mit aller Behutsamkeit und Sorgfalt vollzogen werden“. Der Elternwille sei stets zu beachten. Um „mannigfachen Begabungen der heranwachsenden jungen Menschen“ gerecht zu werden, gelten diese Grundsätze: 1. Jedem Kind solle sein Bildungsweg offen stehen. 2. Abgebende und aufnehmende Schulen wirkten zusammen. 3. Kenntnisse und Fertgkeiten zählten, „aber auch Eignung, Neigung und Wille des Kindes zu geistiger Arbeit insgesamt“. 4. Ein schematisches Verfahren und 5. ein verfrühter Übertritt seien zu vermeiden.

KMK-Beschluss von 2003 (sic!)