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Archiv-Artikel

Sicher verwahrt

In bremischen Gefängnissen sind Sexualstraftäter laut Senat nicht durch Angriffe von Mitgefangenen gefährdet

Keine Sorgen macht sich der Senat um die Sicherheit von verurteilten Sexualstraftätern in bremischen Justizvollzugsanstalten. In einer Antwort auf eine Anfrage der Grünen teilte der Senat mit, es seien in den vergangenen zwei Jahren keine „fortgesetzten, massiven Angriffe gegen einen Sexualstraftäter bekannt geworden“. Dokumentiert seien acht „Fälle von Gewalt, bei denen Sexualstraftäter beteiligt waren“, jeweils vier im Erwachsenenvollzug und im Jugendvollzug. „Es ist aber nicht sicher, ob diese Auseinandersetzungen darauf beruhten, dass Beteiligte wegen Sexualdelikten einsaßen“, heißt es weiter. Darüber hinaus würden die JVA-Mitarbeiter ein besonderes Augenmerk auf diese Gruppe haben, die Betroffenen würden außerdem „über die Risiken aufgeklärt, die bestehen, wenn sie ihre Straftaten gegenüber anderen Gefangenen offenbaren“.

Die Grünen wollten außerdem wissen, wie verhindert werde, dass entlassene Täter weitere Straftaten begehen. Wenn sie nicht ohnehin in nachträgliche Sicherheitsverwahrung genommen würden, würden Sexualstraftäter wegen ihrer „hohen Rückfallgefährdung“ unter besonderen Auflagen und Weisungen entlassen, so der Senat. So könne ihnen der Kontakt zu gefährdeten Personen untersagt werden, auch Überwachungen seien zulässig. taz